§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Veranstalterin erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Anmeldung zu dem angebotenen Kurs und der Annahme durch die Veranstalterin zu Stande.
Die Veranstalterin behält es sich vor, die von ihr angebotenen Kurse und Veranstaltungen erst ab der auf dem Anmeldeformular für die jeweilige Veranstaltung aufgeführten Teilnehmerzahl durchzuführen. Für den Fall der Nichtdurchführung einer Veranstaltung besteht kein Anspruch der bereits angemeldeten Teilnehmer auf Durchführung der Veranstaltung. Die bereits von der Veranstalterin vereinnahmten Kursgebühren werden im Falle der Nichtdurchführung der Veranstaltungen umgehend an die Teilnehmer zurückerstattet.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der auf dem Anmeldeformular befindlichen Kursbeschreibung. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
§ 4 Kursgebühr
Das für die Teilnahme an der Veranstaltung vereinbarte, auf dem Anmeldeformular bezeichnete, Entgelt ist mit der Anmeldung, spätestens jedoch zum Quartalsbeginn fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht spätestens zum Quartalsbeginn, so behält es sich die Veranstalterin vor, den von dem in Verzug befindlichen Teilnehmer gebuchten Platz an andere Interessenten zu vergeben. Dies hat jedoch nicht eine Entbindung von der Zahlungspflicht zur Folge.
Die Kursgebühren sind entweder in bar zu entrichten oder durch Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:
Verena Krais
BB Bank
Bankleitzahl: 660 908 00
Kontonummer: 143 271 01
§ 5 Verhinderung der Teilnehmer/Nichtdurchführbarkeit von Veranstaltungen
Werden einzelne Kurstermine vom Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen nicht besucht, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.
Können einzelne Kurstermine aus Gründen, die nicht in der Sphäre und dem Verantwortungsbereich der Veranstalterin liegen, nicht stattfinden, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr.
Nicht besuchte Kurstermine können weder nachgeholt, noch auf später stattfindende Kurse angerechnet werden.
Wird der Kurs oder einzelne Kurstermine durch die Veranstalterin abgesagt, werden die anteiligen Kursgebühren zurückerstattet. Diese werden anhand der noch ausstehenden Stunden, beziehungsweise an den anteiligen Wert der ausgefallenen Einzelveranstaltung berechnet.
§ 6 Rücktritt
Der Rücktritt von einem Kurs, zu dem bereits eine Anmeldung vorliegt ist bis längstens drei Wochen vor Kursbeginn durch schriftliche Rücktrittserklärung möglich. Die Veranstalterin ist in diesem Fall dazu berechtigt, ein Entgelt für die Bearbeitung in Höhe von 20 EUR zu erheben. Vorgenanntes Entgelt wird nicht erhoben, sofern der Rücktretende eine Person nachweist, die an seiner Stelle die vertragliche Verpflichtung des Rücktretenden übernimmt. Nach dem Ablauf von drei Wochen vor Kursbeginn ist jedoch, auch im Falle der Nichtteilnahme, die volle Kursgebühr zu entrichten.
Bei Einzelsitzungen und Coachingveranstaltungen ist ein Rücktritt des Teilnehmenden bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin der Veranstalterin mitzuteilen. Bei einer späteren Mitteilung des Rücktritts ist das vereinbarte Entgelt auch bei Nichtteilnahme in voller Höhe zu entrichten.
Die Veranstalterin kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die auf der Anmeldung, bzw. Kursbeschreibung ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Veranstalterin kann ebenfalls aus Gründen zurücktreten, die nicht in ihrer Risikosphäre liegen (z. B. Krankheit).
Kann der Teilnehmende krankheitsbedingt an mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen den Veranstaltungen nicht beiwohnen, ist ihm die bereits bezahlte Kursgebühren anteilig zurückzuerstatten. Für die Berechnung gilt in diesem Fall § 5. Als Nachweis für eine die Teilnahme an den Kursen und Veranstaltungen ausschließende Erkrankung wird von der Veranstalterin ausschließlich ein ärztliches Attest akzeptiert.
§ 7 Unfall, Versicherung, Haftung
Die Teilnehmenden sind für den Besuch der Veranstaltungen nicht unfallversichert. Die Haftung der Veranstalterin und ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist, so weit keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen, ausgeschlossen.
Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
§ 8 Gesundheitliche Risiken
Die Teilnehmenden versichern, dass sie nicht an körperlichen Erkrankungen und Beschwerden leiden oder sich sonstigen gesundheitliche Risiken (z. B. Herzerkrankungen, Atemwegserkrankungen, orthopädische Erkrankungen usw.) ausgesetzt sehen und das der Teilnahme an den Veranstaltungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Für die Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen oder die auf den gesundheitlichen Zustand der Teilnehmer zurückzuführen sind, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
§ 9 Leistungserbringung durch die Veranstalterin
Die Veranstalterin erhält es sich vor, die von ihr angebotenen Kurse und Veranstaltungen nicht in eigener Person zu erbringen.
§ 10 Speicherung von Daten
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten gespeichert werden. Die Veranstalterin verpflichtet sich dazu, vorgenannte Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.